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Anrufen Gerüst anfragen

Sturm auf der Baustelle.

Was bei Sturm mit einem Gerüst passiert, warum Planen und Netze die Windlast vervielfachen, was Sie als Bauherr tun sollten und wie die Haftung verteilt ist.

· Gerüstbau Acht, Daxweiler

Gerüstbauer von hinten auf einer Gerüstlage, setzt einen Stahlriegel ein

Wenn der Wetterbericht Sturm ansagt, klingelt bei uns das Telefon. Die Frage ist immer dieselbe: „Muss ich etwas tun?“ Die Antwort hängt davon ab, was an Ihrem Gerüst hängt.

Warum Wind für ein Gerüst überhaupt ein Thema ist

Ein blankes Gerüst aus Rohren bietet dem Wind wenig Fläche. Der Wind geht hindurch. Sobald aber ein Netz oder gar eine Plane daran hängt, wird aus dem Gitter eine Wand — und die Kräfte, die auf die Anker und den Fuß wirken, vervielfachen sich.

Deshalb ist die entscheidende Angabe im Aufbau nicht die Höhe, sondern die Frage: Bekleidet oder unbekleidet? Ein Gerüst, das für unbekleideten Betrieb gerechnet ist und an dem jemand nachträglich eine Plane befestigt, ist nicht mehr das Gerüst, das freigegeben wurde.

Was wir tun

Beim Aufbau. Wir rechnen mit der Bekleidung, die vereinbart ist, und setzen Verankerung und Aussteifung entsprechend. Bei Netz oder Plane werden es deutlich mehr Anker.

Bei angekündigtem Sturm. Je nach Ausführung werden Planen geöffnet, gerafft oder abgenommen. Was in Ihrem Fall gilt, steht in der Einweisung, die Sie beim Aufbau bekommen — und wir sagen es Ihnen beim Aufbau noch einmal mündlich.

Nach dem Sturm. Ein Gerüst, auf das ein starker Sturm eingewirkt hat, wird vor der weiteren Nutzung erneut geprüft. Das gilt auch nach jeder längeren Unterbrechung und nach jeder Veränderung am Gerüst.

Was Sie als Bauherr tun sollten

Nichts anhängen. Keine Plane, kein Werbebanner, kein Netz, kein Sichtschutz — ohne Rücksprache. Das ist der häufigste Fehler und der gefährlichste.

Loses sichern. Material, Eimer, Bretter und Werkzeug auf den Belägen sind bei Sturm Geschosse. Vor angekündigtem Sturm wird abgeräumt, nicht gestapelt.

Anrufen, wenn etwas auffällt. Wenn nach einer stürmischen Nacht ein Netz gerissen ist, ein Belag verrutscht oder ein Anker sichtbar gelockert — nicht selbst richten, sondern anrufen. Wir kommen.

Das Gerüst nicht betreten, solange es nicht neu freigegeben ist.

Wer haftet

Die Verantwortung ist verteilt, und die Aufteilung ist im Kern einfach:

  • Der Gerüstersteller haftet dafür, dass das Gerüst richtig konstruiert, richtig aufgebaut, geprüft und gekennzeichnet freigegeben wurde. Das sind wir.
  • Der Nutzer — jeder Handwerksbetrieb, der darauf arbeitet — hat vor der Benutzung in Augenschein zu nehmen, ob das Gerüst augenscheinlich in Ordnung ist, und haftet für die Nutzung nach seiner Gefährdungsbeurteilung.
  • Wer das Gerüst verändert, haftet für die Folgen der Veränderung. Wer einen Belag herausnimmt, um Material durchzureichen, und ihn nicht zurücklegt, hat das Gerüst verändert.

Deshalb hängt am Aufstieg ein Schild mit der Gerüstkennzeichnung: Wer es gebaut hat, welche Art es ist, welche Lastklasse gilt und wann es geprüft wurde. Fehlt das Schild oder passt die Angabe nicht zur Wirklichkeit, wird nicht gearbeitet.

Für unsere Arbeit besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG mit Geltungsraum Deutschland. Die Angaben dazu stehen im Impressum.

Der eine Satz, den man sich merken sollte

Ein Gerüst ist so sicher wie das, was daran hängt und was darauf liegt. Alles, was nachträglich hinzugekommen ist, gehört besprochen, bevor der nächste Sturm kommt.

Sagen Sie uns, was eingerüstet werden soll.

  • Was Ihr Gerüst kostet
  • Wann wir aufbauen können
  • Wie lange es stehen bleibt
  • Was die Verlängerung kostet