Vom Anruf bis zum Abbau.
Sechs Schritte, und Sie wissen bei jedem, wer was tut. Dazwischen steht keine Vertriebsabteilung — der Bauleiter, der aufmisst, ist der, der aufbaut.
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01
Anruf oder Anfrage
Sie sagen uns, was eingerüstet werden soll: Objekt, ungefähre Maße, Zeitraum. Ein Foto vom Haus spart oft eine Besichtigung. Über den Konfigurator geht das in zwei Minuten, am Telefon in fünf.
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02
Aufmaß vor Ort
Wir kommen vorbei und messen auf: Fassadenlängen, Höhen, Vor- und Rücksprünge, Zufahrt, Untergrund, Verankerungsmöglichkeiten und die Frage, ob öffentliche Fläche beansprucht wird. Wer aufmisst, baut auch. Das Aufmaß kostet nichts.
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03
Angebot
Sie bekommen ein Angebot mit vier getrennten Posten: Gerüstfläche in Quadratmetern, Grundstandzeit in Wochen, Preis je Verlängerungswoche, An- und Abfahrt. Sonderteile stehen einzeln. Dazu der Termin, an dem wir aufbauen können.
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04
Aufbau
Ein Einfamilienhaus steht in der Regel an einem Tag. Wir brauchen freie Zufahrt und freie Standflächen. Wo das Gerüst auf Gehweg oder Straße steht, ist vorher die Sondernutzungserlaubnis da — den Antrag stellen wir mit.
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05
Prüfung und Freigabe
Nach dem Aufbau wird das Gerüst geprüft: Standsicherheit, Verankerung, Beläge, Seitenschutz, Aufstiege. Erst danach hängt am Aufstieg die Gerüstkennzeichnung mit Ersteller, Gerüstart, Lastklasse und Prüfdatum. Vorher wird nicht gearbeitet.
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06
Abbau
Zum vereinbarten Termin, nach Ihrer Freigabe. Ankerlöcher werden verschlossen, die Standflächen werden geräumt. Wenn Sie verlängern wollen, sagen Sie bitte Bescheid, bevor die Grundstandzeit endet.
Sicherheit
Was die Freigabe bedeutet.
Prüfung nach dem Aufbau
Jedes Gerüst wird nach dem Aufbau geprüft — und erneut nach jeder Veränderung, nach längeren Unterbrechungen und nach außergewöhnlichen Ereignissen wie starkem Sturm.
Gerüstkennzeichnung
Am Aufstieg hängt ein Schild: wer das Gerüst gebaut hat, welche Art es ist, für welche Lastklasse es ausgelegt ist und wann geprüft wurde. Fehlt das Schild, fehlt die Freigabe.
Regelwerk
Wir arbeiten nach den Betriebssicherheitsvorschriften und dem DGUV-Regelwerk für Gerüstbau sowie nach den Aufbau- und Verwendungsanleitungen der eingesetzten Systeme. Weicht ein Aufbau davon ab, wird gerechnet.
Haftung und Versicherung
Wir haften für Konstruktion, Aufbau, Prüfung und Freigabe. Jeder Betrieb, der auf dem Gerüst arbeitet, prüft es vor Benutzung in Augenschein und haftet für die Nutzung. Für unsere Arbeit besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Geltungsraum Deutschland.
Ausbildung
Wir bilden seit 1992 selbst aus und waren einer der ersten Ausbildungsbetriebe für das Gerüstbauer-Handwerk. Auf der Baustelle stehen Gerüstbauer, keine angelernte Kolonne.
Was Sie nicht tun sollten
Keinen Belag herausnehmen, kein Geländer abbauen, keine Plane und kein Banner anhängen. Wer das Gerüst verändert, haftet für die Folgen. Wenn etwas im Weg ist: anrufen, wir ändern es.
Anfrage
In zwei Minuten zur Gerüstanfrage.
Unverbindlich. Kein Vertreterbesuch, kein Callcenter. Sie sagen uns, was eingerüstet werden soll — wir sagen Ihnen, was es kostet und wann wir kommen.
Sagen Sie uns, was eingerüstet werden soll.
- Was Ihr Gerüst kostet
- Wann wir aufbauen können
- Wie lange es stehen bleibt
- Was die Verlängerung kostet