Ist Gerüstbau gefährlich?
Absturz ist das größte Risiko im Gerüstbau. Was die Regeln vorschreiben, was Schutzausrüstung leistet und woran man einen Betrieb erkennt, der es ernst nimmt.
Die ehrliche Antwort: Arbeiten in der Höhe birgt Risiken, und Absturz ist im Bauhauptgewerbe eine der schwersten Unfallursachen. Wer das kleinredet, ist kein guter Arbeitgeber. Die zweite ehrliche Antwort: Es gibt ein dichtes Regelwerk, und wo es eingehalten wird, passiert wenig.
Das größte Risiko ist der Absturz
Nicht der Sturz vom fertigen Gerüst — das ist mit Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett gesichert. Kritisch sind die Momente während des Auf- und Abbaus, wenn der Seitenschutz noch nicht steht oder schon weg ist, und der Abbau ist dabei der gefährlichere Teil: Man nimmt sich Stück für Stück den Boden unter den Füßen weg.
Das zweite Risiko sind herabfallende Teile. Deshalb das Bordbrett an jeder Kante, deshalb Netze und Planen, deshalb der Helm.
Das dritte ist unspektakulär und trifft die meisten: Verhebetraumata und Verschleiß. Wer über Jahre falsch hebt, merkt es an Schultern und Rücken.
Was die Regeln verlangen
Für Gerüste gelten die Betriebssicherheitsverordnung und das DGUV-Regelwerk. In der Praxis heißt das:
Seitenschutz auf jeder genutzten Lage — Geländerholm in etwa einem Meter Höhe, Zwischenholm auf halber Höhe, Bordbrett an der Kante.
Vollflächiger Belag. Keine Lücken, keine losen Bohlen.
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz dort, wo während des Aufbaus kein Seitenschutz vorhanden ist. Der Auffanggurt allein reicht nicht — es braucht einen tragfähigen Anschlagpunkt.
Prüfung vor der Nutzung. Nach dem Aufbau wird das Gerüst geprüft und freigegeben. Erst dann hängt die Gerüstkennzeichnung am Aufstieg: wer gebaut hat, welche Gerüstart, welche Lastklasse, wann geprüft. Erneut geprüft wird nach jeder Veränderung, nach längeren Unterbrechungen und nach Sturm.
Kein Betrieb bei Sturm und Gewitter. Ein Gerüst mit Netz oder Plane wirkt bei Wind wie eine Wand.
Woran Sie einen Betrieb erkennen, der es ernst meint
Fragen Sie beim Vorstellungsgespräch:
- Stellt der Betrieb die persönliche Schutzausrüstung? Das ist Pflicht, keine Kulanz. Wer hier zögert, zögert auch anderswo.
- Wer gibt die Gerüste frei, und hängt das Schild wirklich? Ein Betrieb, in dem die Kennzeichnung Routine ist, hat seine Abläufe im Griff.
- Was passiert bei Sturm? Die richtige Antwort ist „dann gehen wir nicht hoch” — nicht „dann sind wir vorsichtig”.
- Wird zu zweit getragen, was zu zweit gehört? Daran erkennt man, ob auf den Rücken der Leute geachtet wird oder auf die Stunde.
- Sind die Fahrzeuge und das Material in Ordnung? Schauen Sie sich den Hof an. Verbogene Rahmen und rissige Bohlen sagen mehr als jede Broschüre.
Was die Berufsgenossenschaft leistet
Zuständig ist die BG BAU, die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. Sie ist gesetzliche Unfallversicherung und Beratungsstelle zugleich: Sie prüft Baustellen, schult zu Absturzsicherung und bietet arbeitsmedizinische Vorsorge an — auch zum Rücken. Diese Angebote kosten Beschäftigte nichts.
Was Sie selbst tun können
Nichts am Gerüst verändern, ohne es zu melden. Keinen Belag herausnehmen, um Material durchzureichen, und ihn dann liegen lassen. Loses Material vor Feierabend abräumen — bei Sturm sind das Geschosse. Und: sagen, wenn etwas nicht stimmt. Ein Betrieb, in dem das unerwünscht ist, ist der falsche.
Und trotzdem?
Ja. Es ist ein Beruf mit Risiko, und das lässt sich nicht wegorganisieren, nur klein halten. Wer damit nicht leben kann, sollte etwas anderes machen — das ist keine Schwäche, sondern eine vernünftige Entscheidung.
Wie wir arbeiten, prüfen und freigeben · Ein Tag auf dem Gerüst