Die Untergrenze steht fest
Im Gerüstbauerhandwerk gilt ein eigener Branchenmindestlohn. Er ist allgemeinverbindlich — er gilt also für jeden Betrieb der Branche, unabhängig von einer Mitgliedschaft im Verband, und auch für ausländische Betriebe, die Leute nach Deutschland entsenden.
| Ab | Mindestlohn je Stunde |
|---|---|
| 1. Januar 2026 | 14,35 € |
| 1. Januar 2027 | 14,90 € |
Grundlage: Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauerhandwerk, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 19. Dezember 2025. Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2027. Gegen diesen Wert lässt sich jedes Angebot prüfen — auch unseres.
Was das im Monat heißt
Der Tarifvertrag im Gerüstbauerhandwerk geht von einer 39-Stunden-Woche aus. Das sind rund 170 Stunden im Monat. Beim Mindestlohn von 14,35 € ergibt das rechnerisch etwa 2.434 € brutto — als Untergrenze, nicht als Zielwert.
Wer Erfahrung mitbringt, verdient mehr. Wer eine Kolonne führt, deutlich mehr — für die offene Stelle als Kolonnenführer hat der Betrieb rund 23 € je Stunde zugesagt, leistungsgerecht. Wo Sie genau landen, hängt davon ab, was Sie können und was Sie auf der Baustelle übernehmen. Das besprechen wir im Gespräch, mit Zahl.
Ausbildungsvergütung
Für die Ausbildung gibt es einen eigenen Tarifvertrag. Diese Beträge gelten seit dem 1. November 2025 und laufen bis zum 31. Oktober 2027:
| Lehrjahr | Vergütung im Monat |
|---|---|
| 1. Jahr | 1.125 € |
| 2. Jahr | 1.300 € |
| 3. Jahr | 1.550 € |
Quelle: Tarifvertrag über die Ausbildungsvergütung im Gerüstbauerhandwerk, bekanntgegeben von der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes (SOKA-Gerüstbau). Das sind Mindestbeträge — mehr ist möglich, weniger nicht. Mehr zur Ausbildung
Wie sich der Lohn entwickelt
Der übliche Weg im Gerüstbau: Helfer, dann Geselle nach der Ausbildung oder nach Jahren auf der Baustelle, dann mit Erfahrung Kolonnenführer. Jede dieser Stufen bedeutet mehr Verantwortung — und entsprechend mehr Geld. Danach steht der Meister im Gerüstbauerhandwerk offen.
Was das Tempo bestimmt, ist nicht die Zahl der Dienstjahre, sondern was Sie selbstständig können. Wer nach einem Jahr eigene Abschnitte sicher stellt, wird anders bezahlt als jemand, der nach drei Jahren immer noch anreicht.
Was zusätzlich gezahlt wird
Für die Stelle als Kolonnenführer hat der Betrieb drei Leistungen schriftlich bestätigt — deshalb stehen sie hier:
- 13. Monatsgehalt
- Betriebliche Altersvorsorge
- Bike-Leasing
Ob dieselben Leistungen auch für Gerüstbauer, Helfer und Auszubildende gelten, und was es sonst gibt — Fahrzeitvergütung, Verpflegungsmehraufwand, Urlaubsgeld, Winterausrüstung, Zuschuss zum Führerschein —, schreiben wir erst hin, wenn der Betrieb jeden Punkt bestätigt hat.
Bis dahin gilt: Fragen Sie im Gespräch danach. Sie bekommen eine verbindliche Antwort — und keine, die auf einer Website steht, weil sie sich dort gut liest.
Was der Betrieb in jedem Fall stellt
Die persönliche Schutzausrüstung: Helm, Sicherheitsschuhe, Auffanggurt. Das ist keine freiwillige Leistung, sondern Vorschrift, und sie wird eingehalten. Für die gesetzliche Unfallversicherung ist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) zuständig.